Soforthilfefonds für freiberufliche Düsseldorfer Künstler*innen!
Soforthilfefonds für freiberufliche Düsseldorfer Künstler*innen!
Der VdDK *1844 und der Rat der Künste wenden sich in einer gemeinsamen Presseerklärung an Politik und Verwaltung in Düsseldorf.
Die Presseerklärung im Wortlaut:
Corona und die Folgen – Wir fordern einen Soforthilfefonds für freiberufliche Düsseldorfer Künstler*innen!
Wir begrüßen ausdrücklich die Maßnahmen von Stadt, Land und Bund zur Eindämmung der Corona SARS-CoV-2 Pandemie.
Als VdDK *1844 werden wir in den kommenden Wochen Unterstützer-Netzwerke bilden, um Kollegen*innen zu helfen, die von der Krankheit besonders bedroht oder in Not geraten sind.
Die Folgen des Corona-Virus bedroht die Existenz vieler freiberuflicher Künstler*innen aller Sparten in Düsseldorf. Denn: Ihnen zahlt niemand ein festes Gehalt und kaum ein/e Künstler*in hat finanzielle Reserven, um auch nur einige Wochen ohne Einnahmen überstehen zu können. Jetzt fallen Ausstellungen und Vorstellungen aus, Veranstaltungsorte schließen, Aufträge werden storniert und die Tätigkeiten im Bildungsbereich wurden bereits eingestellt (OGS-Angebote, andere Lehrtätigkeiten, Museumspädagogik…). Berechtigt große Existenzängste verbreiten sich unter Düsseldorfs Künstler*innen.
Dagegen können Politik und Verwaltung sofort und wirksam etwas tun.
Wir fordern:
- Unverzügliche Einrichtung eines Soforthilfefonds für Düsseldorfer Künstler*innen bei der Kulturverwaltung, der mit mindestens 1 Mio. Euro bis Mai ausgestattet wird. Für den Fall, dass der Corona-Shutdown länger anhält, soll der Fonds aufgestockt werden. Im Idealfall kann er später aus Mitteln des Landes und des Bundes gegenfinanziert werden.
- Anträge auf Soforthilfe bis zu 2.500 Euro aus dem Soforthilfefonds können alle freiberuflich arbeitenden Künstler*innen mit Wohnsitz in Düsseldorf stellen, die bereits eingetretene Einnahmeausfälle infolge von Corona-Virus-bedingten Absagen, Schließungen, Stornierungen, Honorarausfällen belegen bzw. zu erwartende Ausfälle plausibel machen können.
- Berufung eines Beirats aus den Mitgliedern der bestehenden Beiräte für Bildende Kunst, Literatur, Tanz/Theater und Musik. Dieser Beirat entscheidet über die Anträge zur Soforthilfe. Das erspart Bürokratieund gewährleistet qualifizierte Entscheidungen aus der künstlerischen und städtischen Praxis heraus.
Darüber hinaus fordern wir:
- Die Fortsetzung der Honorarzahlungen an Künstler*innen in den städtischen Programmen der kulturellen Bildung und der OGS. Die Kollegen*innen könnten dafür als Gegenleistung ihre Konzepte und Programme dokumentieren und der Kulturverwaltung zum Aufbau eines städtischen Methodenpools zur Verfügung stellen. Eine weitere Gegenleistung könnte die Entwicklung von digitalen Formaten für die kulturelle Bildung sein.
- Die Auszahlung aller bereits vom Kulturausschuss bewilligter Projektmittel. Den Empfänger*innen soll die Möglichkeit gegeben werden, ihre Projekte der aktuellen Situation anzupassen. Es sollen keine Rückforderungen gestellt werden, wenn der Empfänger*innen nachweisen kann, dass seine Veranstaltungen durch Verfügung der Stadt abgesagt werden mussten
- Qualifizierte Beratung und Unterstützung zu Hilfsmaßnahmen für freiberufliche Künstler*innen durch die Kulturverwaltung.
Das Ende der Pandemie ist zurzeit nicht absehbar. Das kulturelle Leben unserer Stadt darf jetzt nicht vollständig eingestellt werden. Mit Hilfe des Internets gilt es Formate und Programme weiterzuentwickeln oder zu erfinden, die zumindest allen Bürger*innen ein digitales kulturelles Leben während der Pandemie ermöglichen. Auch auf die Wiederbelebung des sozialen kulturellen Lebens der Stadt nach der Pandemie sollten wir uns vorbereiten. Der Rat der Künste und der VdDK *1844 werden dazu ihren Beitrag leisten.
Mit künstlerischen Grüßen
Für den VdDK *1844 Für den Rat der Künste
Michael Kortländer, 1. Vorsitzender Corina Gertz, Sprecherin
Edith Oellers, 2. Vorsitzende Prof. Dr. Stefan Schweizer, Sprecher
Die Pressemitteilung zum Download
Bericht in der RP vom 20.03.2020