Soforthilfe vom Land
Soforthilfe vom Land
Das Land Nordrhein Westfalen unterstützt freiberufliche Künstler*innen im Land unbürokratisch mit einer Soforthilfe in Höhe von 9.000,00 €. Hier die wichtigsten Informationen:
Das Soforthilfe-Programm steht allen freiberuflichen Künstler*innen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Man erhält als Einzelperson 9.000,00 Euro. Der Zuschuss muss versteuert werden, also als Einnahme in der Steuererklärung für 2020 aufgeführt werden. Der Zuschuss ist aber von der Umsatzsteuer befreit. Der Antrag kann unabhängig vom Antrag über bis zu 2.000,00 Euro Soforthilfen für Kultur gestellt werden. Der Antrag kann nur online gestellt werden. Bevor man den Antrag ausfüllt sollte man daher folgende Informationen bereit halten:
Personalausweis-Nr./ Reisepass-Nr. oder anderes amtliches Ausweisdokument
Steuernummer
Steuer-ID
Bankverbindung/IBAN
Soforthilfe-Programm des Landes Nordrhein-Westfalen Link zum Antrag
Wer wird gefördert Link zur Auskunft