KünstlerInnen gegen Altersarmut
Manifest
Weltweit hat Bildende Kunst einen großen kulturellen, sozialen und
wirtschaftlichen Mehrwert für eine Stadt. Kunst als Ausdruck
schöpferischer Freiheit des Menschen und der Identifikation der
Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Heimat, ihrer Region und ihrem Land
hat in der globalisierten Welt eine Bedeutung wie nie zuvor.
Kunst ist Inbegriff menschlicher Lebensäußerung, sie ist als anregende
und reflektierende Kraft für Staat und Gesellschaft unverzichtbar.
Darüber hinaus sind Kunst und Kultur Standortfaktoren, die eine Stadt
unverwechselbar machen und ihr Anziehungskraft geben.
Viele Menschen kommen nach Düsseldorf, um Ausstellungen zu
besuchen (z.B. Akademie Rundgang, Museen, Galerien, Düsseldorf
Photo, Kunstmessen, Kunstpunkte etc.)
Das Gemeinwesen hat die Aufgabe, Kunst zu fördern, Prägendes und
Bleibendes zu sammeln und zu dokumentieren.
Der Kunstmarkt hat sich in den letzten Jahren extrem verändert. Für
KünstlerInnen außerhalb des Marktes ist das Überleben schwierig.
Bildende KünstlerInnen sind meist höchstqualifiziert, ihre
Einkommenssituation ist jedoch regelmäßig schlecht. Es liegt im
Interesse der Stadt, dafür Sorge zu tragen, diese hochqualifizierten
Menschen in ihrem Beruf arbeiten zu lassen und ihre wirtschaftliche
Existenzgrundlage, wo möglich, rechtzeitig zu stärken. KünstlerInnen
gehören trotz ihres hohen Bildungsniveaus und Ansehens in der
Gesellschaft mit zu den Berufsgruppen mit den niedrigsten Einkommen.
Seit 1983 können sich freiberufliche KünstlerInnen und Kreative in
Deutschland erstmalig kollektiv versichern und genießen die Vorzüge
einer günstigen Kranken- und Rentenversicherung. Die Beiträge zur
Künstlersozialkasse sind an die Einnahmen der Versicherten gekoppelt.
Da KünstlerInnen und Kreative jedoch nur geringe Einkommen erzielen,
resultieren daraus im Rentenalter nur geringe Alterseinkünfte. Oft
befindet sich diese Berufsgruppe dann in einer prekären Lebenslage.
Viele Künstler arbeiten, ohne davon leben zu können. Statt sich zu
verbessern, verschlechtern sich ihre Arbeitsbedingungen. Die Armut
zehrt an den Menschen.
In der Künstlersozialkasse können sich KünstlerInnen zwar günstig
krankenversichern, jedoch bleibt bei der Rente zu oft zu wenig übrig. Die
Alterseinkünfte betragen durchschnittlich nur die Hälfte von dem, was
andere Arbeitnehmer erhalten.
Wir fordern:
1. Bezahlbare und altersgerechte Wohnateliers / Ateliers.
Die meisten KünstlerInnen sind wegen ihres beruflichen
Selbstverständnisses weit über das Rentenalter hinaus künstlerisch
aktiv. Deshalb haben sie andere Ansprüche und Bedarfe an ihre Wohnund
Arbeitssituation als andere Berufsgruppen.
Angemessener Wohnraum für Hilfebedürftige liegt in der Regel vor, wenn
die Wohnung nicht größer als 45 – 50 Quadratmeter für einen Single ist.
Für KünstlerInnen soll ein zusätzliches Arbeitsatelier bewilligt werden.
2. Projektunabhängige Stipendien für KünstlerInnen mit einer
Laufzeit von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Seit mehr als fünfzig Jahren vergibt das in Norwegen für staatliche
Kunstförderung im Wesentlichen zuständige Arts Council solche
Stipendien. Bedingung für eine Bewerbung ist, dass man in
Norwegen leben muss und seine Arbeit bereits öffentlich gezeigt
hat. 34 Millionen Euro werden dafür im Jahr ausgegeben: 34
Millionen Euro Vertrauen in die KünstlerInnen.
3. Die Aufnahme von KünstlerInnen und FreiberuflerInnen in das
Allgemeine Gleichstellungsgesetz kurz AGG.
Das Gesetz, das u.a. vor Altersdiskriminierung schützen soll,
schließt FreiberuflerInnen und KünstlerInnen aus. Es schützt auch
nicht vor Benachteiligungen wegen des Lebensalters bei KFZ-,
Auslandsreise-, oder Unfallversicherungen.
Hier muss Öffentlichkeit hergestellt werden.
4. Bei allen Planungen der Baugenossenschaften müssen
Wohnateliers / Ateliers für KünstlerInnen bedacht und
realisiert werden.
In der Bundesrepublik gibt es laut der Angaben der
Marketinginitiative der Wohnungsbaugenossenschaften
Deutschland e.V. 2.000 Wohnungsbaugenossenschaften mit
einem Wohnungsbestand von 2.2 Millionen Wohnungen. Allein in
Düsseldorf und Umgebung sind es 11 Genossenschaften. Steter
Tropfen höhlt den Stein!
https://www.wohnungsbaugenossenschaften.de/genossenschaften/
alle-genossenschaften/
5. Stadt/Land/Bund sollen (noch zu gründenden)
Künstlerwohngenossenschaften das Erstandienungsrecht bei
Grundstücken zum Bau von Wohnateliers anbieten.
Mit Hilfe von Mäzenen, gut verdienenden KünstlerInnen und
Freunden der Kunst wird es möglich sein, genügend Geld für eine
Bebauung in Form von Genossenschaftsanteilen zu sammeln. Der
Verein der Düsseldorfer Künstler zur gegenseitigen Unterstützung
und Hilfe 1844 soll eine Künstlerwohnungsgenossenschaft
initiieren.
Erstandienungsrecht bedeutet: Der Genossenschaft wird bis zu
einem festgelegten Zeitpunkt das Erstkaufrecht für ein Grundstück
eingeräumt. Hat sie bis zu diesem Zeitpunkt das Geld zum Kauf
des Grundstücks nicht zusammen, geht das Grundstück auf den
freien Markt.
Erstandienungsrecht siehe:
http://www.siedlerkoeln.de/news/2017/erweiterungaktuell/
erstandienungsrecht
6. Wohnateliers für KünstlerInnen bei der genossenschaftlichen
Bebauung des Schlösser Areals
Die Ausschreibung des Wettbewerbs berücksichtigt bisher nur den:
„Attraktiven Wohnungsmix für junge Familien, Alleinerziehende,
Single und Paare sowie Senioren“. Es fehlen KünstlerInnen.
„Die Grundprinzipien einer Genossenschaft sind Selbsthilfe,
Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Die Genossenschaft ist
eine demokratische Unternehmensform. Der Zweck der
Genossenschaft ist vorrangig die Förderung der Mitglieder, indem
eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung
gewährleistet wird.“
Schlösser Areal siehe:
https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/presseanhang/170228
schloesserareal.pdf
https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/pld/txt/20170228-
255_45.txt
Wir als KünstlerInnen wollen Vorreiter bei der kreativen
Bewältigung der Altersarmut sein! Beteiligt Euch!
AG Altersarmut :
Inken Boje – Corina Gertz – Jan Kolata – Robert Pufleb – Kris Scholz – Hanne Schweitzer – Birgitta Thaysen – Irene Weingartner